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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Bestellungen und Vertragsabschluss

Die FMS Sicherheitstechnik bestätigt die eingehende Bestellung schriftlich (Ausnahme Lagerware); durch diese Auftragsbestätigung ist der Vertrag zwischen FMS Sicherheitstechnik und dem Besteller rechtsgültig abgeschlossen bzw. zustande gekommen. In denjenigen Fällen, in denen ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung seitens von FMS Sicherheitstechnik erfolgt, kommt der Vertrag zwischen FMS Sicherheitstechnik und dem Besteller mit Eingang der Bestellung bei FMS Sicherheitstechnik zustande, sobald FMS Sicherheitstechnik die Bestellung zur Ausführung angenommen hat. Angebote sind freibleibend unverbindlich. Das Gleiche gilt für Angaben in Prospekten und Katalogen von FMS Sicherheitstechnik. Mündliche Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von FMS Sicherheitstechnik im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Anderslautende Bedingungen des Bestellers (wie z.B. in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben in jedem Fall nur dann Gültigkeit, wenn Sie von FMS Sicherheitstechnik ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind. Eine Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung bleibt ausdrücklich vorbehalten.   


2 Preise / Zahlungsbedingungen

Massgeblich sind die Preise in der jeweils gültigen Preisliste oder die Preise nach Anfrage von FMS Sicherheitstechnik zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF). FMS Sicherheitstechnik kann die Preisliste bzw. die darin genannten Preise jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Bei einem Auftragswert ab Fr. 5000 behält sich FMS Sicherheitstechnik vor, eine Vorauszahlung von 50% zu verlangen. Unter Vorbehalt der besonderen Zahlungsbedingungen im Partnerschaftsvertrag gelten für den Besteller folgende Zahlungsbedingungen:10 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist ohne vorgängige Mahnung ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum ein Verzugszins in Höhe von 9% geschuldet.   


3 Bestellungsänderungen

Allfällige Änderungen an einer, von FMS Sicherheitstechnik entgegengenommenen und/oder bestätigten Bestellung sind nur gültig und verbindlich, wenn die Bestellungsänderung schriftlich vereinbart wurde.


4 Liefertermine und Lieferfristen

FMS Sicherheitstechnik ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, wobei deren Einhaltung nicht zugesichert werden kann. Sollte eine vereinbarte Lieferfrist einmal nicht eingehalten werden können, kann der Besteller daraus keinerlei Rechte und/oder Ansprüche gegenüber FMS Sicherheitstechnik herleiten. Insbesondere berechtigen Verzögerungen den Besteller nicht zu einer Annahmeverweigerung und/oder zu Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten und/oder zu sonstigen Schadenersatzansprüchen welcher Art auch immer. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn FMS Sicherheitstechnik die Angaben, die für eine Ausführung der Bestellung notwendig sind, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftrag nachträglich verändert wurde.   


5 Prüfungspflicht / Mängelrüge

Der Besteller muss die gelieferten Produkte (einschliesslich der Software) sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, unter Beifügung des Lieferscheins, FMS Sicherheitstechnik schriftlich anzeigen. Unterlässt der Besteller dies, gelten die Produkte als genehmigt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung und innerhalb der Garantiefrist schriftlich gerügt werden, andernfalls jegliche Gewährleistung/Haftung seitens FMS Sicherheitstechnik entfällt.     


6 Eigentumsvorbehalt

FMS Sicherheitstechnik bleibt so lange Eigentümerin der gelieferten Ware, bis diese vollständig bezahlt ist. FMS Sicherheitstechnik ist ermächtigt, aber nicht verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Will FMS Sicherheitstechnik von Ihrem diesbezüglichen Recht Gebrauch machen, ermächtigt der Besteller FMS Sicherheitstechnik hiermit ausdrücklich, auf Kosten des Bestellers für jede Lieferung die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden und alle diesbezüglichen Formalitäten vorzunehmen.    


7 Rückgaben

Ware, die gemäss Auftragsbestätigung geliefert wurde, kann nur mit Zustimmung von FMS Sicherheitstechnik zurückgegeben werden. Für kundenspezifische Systeme wie Serien‐ und Schliessanlagen‐ Produkte sowie für Sonderanfertigungen kann keine Gutschrift erteilt werden. Alle Versand‐ und Zollkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.


8 Gerichtsstand / anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen FMS Sicherheitstechnik und dem Besteller untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Geschäftssitz von FMS Sicherheitstechnik, Amriswil. FMS Sicherheitstechnik ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Geschäftssitz zu belangen.     


31.12.2020

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